Neuer Medikationsplan

12. April 2019

Seit Oktober 2016 haben gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan – wenn sie mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft einnehmen. Die Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. 

Der Medikationsplan soll möglichst sämtliche verschreibungspflichtige Medikamente enthalten, die der Patient einnimmt, sowie die Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Bald auch auf der Gesundheitskarte

Zunächst gibt es den Medikationsplan nur auf Papier. Später soll er auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin.

Auf der Papierversion ist zusätzlich ein Barcode aufgebracht. Er enthält die Information des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. So ist eine unkompliziertere Aktualisierung in Praxen, Apotheken und auch in Krankenhäusern möglich.

Verlässliche Handhabung

Der auf der Papierversion aufgebrachte Barcode erleichtert die zuverlässige Erfassung und die sichere Verordnung von Medikamenten: Fehler bei der Übertragung werden dadurch nahezu vollständig vermieden.

Damit das Scannen des Barcodes zuverlässig funktioniert, beachten Sie bitte folgendes:

  • trennen Sie bitte den Barcode nicht ab,
  • knicken oder überschreiben Sie den Barcode nicht,
  • kopieren Sie die den Barcode nicht oder nur mit hoher Auflösung.