​Rhythmologie

​Behandlungsspektrum

​Die Behandlung von Patienten mit Herzrhythmusstörungen umfasst die Diagnose der konkret vorliegenden Herzrhythmusstörung und, soweit notwendig, die Einleitung einer medikamentösen Behandlung und die Vor- beziehungsweise Nachbereitung von Eingriffen:

Rhytmologie
  • zur Erhaltung eines normalen Herzrhythmus, sogenannten elektrophysiologischen Untersuchungen und Ablationen
  • zur Implantation eines Herzschrittmachers zum Schutz vor langsamen Herzrhythmusstörungen
  • zur Implantation eines Defibrillators zum Schutz vor schnellen Herzrhythmusstörungen
  • zur Implantation von Geräten zur Langzeiterfassung von Herzrhythmusstörungen, sogenannten Event Rekordern
  • zur Implantation von Geräten zur Synchronisierung des Herzschlags

​Selbstverständlich erfolgt durch uns nach Implantation letztgenannter Geräte auch eine langfristige Kontrolle der Geräte. Das umfasst alle in Europa etablierten Hersteller: BIOTRONIK SE & Co. KG, Medtronic GmbH, Abbott GmbH & Co. KG, Boston Scientific Medizintechnik GmbH und LivaNova PLC.

Diese Betreuung kann sowohl im regelmäßigen persönlichen ärztlichen Kontakt, als auch telemetrisch aus der Ferne im häuslichen Umfeld oder auf Reisen erfolgen.

​​Der für die telemetrische Betreuung notwendige technische Aufwand ist sehr gering, die hierfür notwendigen Zusatzgeräte leicht transportierbar oder vollständig mobil. Allerdings muss das implantierte Gerät geeignet sein und die Krankenkasse muss die entstehenden Kosten übernehmen.

Die Kostenübernahme durch Krankenkassen erfolgt entsprechend der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und ist in den letzten Jahren fast zur Regel worden.