Terminreservierung
ist auf folgenden Wegen möglich

Notfallpatienten oder Bestandspatienten unmittelbar nach Krankenhausentlassung können sich ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Sprechzeiten in der Praxis vorstellen!
Telefonisch
Termin vereinbaren
Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Montag bis Donnerstag
14 bis 17 Uhr
Bei gesetzlich Versicherten kann die Vorlage eines Überweisungsscheines ihres Hausarztes mit oder ohne Vermittlungscode erforderlich sein. Zudem fordert der Gesetzgeber von gesetzlich Versicherten die Vorlage einer elektronischen Gesundheitskarte.
eTERMINSERVICE
für gesetzlich Versicherte
Die bundesweiten 116117-Dienste werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen angeboten und kontinuierlich ausgebaut. Privat versicherte Patienten sind von den 116117-Diensten ausgeschlossen. Für eine Terminvereinbarung ist ein Überweisungsschein ihres Hausarztes mit Vermittlungscode erforderlich.