Coronavirus: telefonische AU-Bescheinigung

12. März 2020

Patienten mit akuten Erkältungssymptomen jeder Schwere mit oder ohne Fieber kann nach telefonischer Konsultation mit ihrem Hausarzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit bis maximal sieben Tage ausgestellt werden.

Ein persönliches Erscheinen in der Hausarztpraxis ist nicht erforderlich. Dieses Vorgehen ist nur bei Patienten möglich, die in der Hausarztpraxis bekannt sind. Nach Möglichkeit sollte ein gesunder Angehöriger die Gesundheitskarte des Patienten dann zum Einlesen in die Praxis bringen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit einer telefonischen Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit zunächst bis zum 5. April 2020 befristet.