Videosprechstunde

21. Juli 2018

Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein, so wie die Videosprechstunde. Ärzte können ihren Patienten dabei die weitere Therapie am Bildschirm erläutern oder den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten. So müssen Patienten nicht für jeden Termin in die Praxis kommen.

Zertifizierten Videodienstanbieter

Dabei ist die Organisation denkbar einfach: Der Arzt wählt einen zertifizierten Videodienstanbieter aus, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Arzt und Patient benötigen im Wesentlichen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.

Online-Videosprechstunden können bereits ab 1. April 2017 durchgeführt und abgerechnet werden. Das E-Health-Gesetz hatte die finanzielle Förderung dieser telemedizinischen Leistung erst ab 1. Juli 2017 gefordert.